Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Lauchhammer, Teil II
VO-ID212074§ 1
(1) Der Sanierungsplan Lauchhammer, Teil II, in der Fassung
der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom
14. März 1996 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen
für verbindlich erklärt.
(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses
zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan
enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit
veröffentlicht.