Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Lauchhammer, Teil II

VO-ID212074

§ 1

(1) Der Sanierungsplan Lauchhammer, Teil II, in der Fassung

der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom

14. März 1996 wird mit seinen textlichen und zeichnerischen Darstellungen

für verbindlich erklärt.

(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses

zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan

enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit

veröffentlicht.

§ 2