Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Altbergbaugebiet Göhrigk

VO-ID212075

§ 1

(1) Der Sanierungsplan Altbergbaugebiet Göhrigk in der

Fassung der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes

Brandenburg vom 26. September 1996 wird mit seinen textlichen und

zeichnerischen Darstellungen für verbindlich erklärt.

(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses

zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan

enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit

veröffentlicht.

§ 2