Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Altbergbaugebiet Göhrigk
VO-ID212075§ 1
(1) Der Sanierungsplan Altbergbaugebiet Göhrigk in der
Fassung der Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes
Brandenburg vom 26. September 1996 wird mit seinen textlichen und
zeichnerischen Darstellungen für verbindlich erklärt.
(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses
zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan
enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit
veröffentlicht.