Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Altbergbaugebiet Göhrigk

VO-ID212075

Anlage 2

Ziele der Raumordnung und Landesplanung:

(Auszug aus dem Sanierungsplan Altbergbaugebiet Göhrigk)

0 Allgemeine Erläuterungen

0.1 Ziel und Inhalt des Sanierungsplanes

0.2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Wirkungen

0.3 Ausgangspositionen, Planverfahren

1 Darstellung des Sanierungsgebietes

1.1 Lage

1.2 Allgemeine Angaben zum vorbergbaulichen Zustand

1.3 Naturraum

1.4 Gegenwärtige Flächennutzung

2 Darstellung des Altbergbaues

2.1 Grube "Holm"

2.2 Grube "Merkur"

2.3 Grube "Prinzregent"

3 Hydrologische Verhältnisse

3.1 Vorbergbaulicher Zustand

3.2 Bergbaulich beeinflußte Grundwasserverhältnisse

3.2.1 Grundwasserverhältnisse vor der Entwässerungswirkung

des Tagebaues Welzow-Süd

3.2.2 Grundwasserverhältnisse, bedingt durch den Tagebau Welzow-Süd

4 Sanierungsmaßnahmen

4.1 Allgemeine Anforderungen

4.2 Kurzcharakteristik der Gefährdungsbereiche

4.3 Sanierungsnotwendigkeiten

4.4 Nutzungsvorstellungen des unbewohnten Ortes Göhrigk

4.4.1 Geschichtliches

4.4.2 Konzepte zur Wiederbelegung der unbewohnten Ortslage

5 Sanierungsziele

5.1 Natur und Landschaft

Ziel 1:

Die Vielfalt, die Eigenart und die Schönheit dieser anthropogenen

Landschaft ist zu erhalten, insbesondere die Bruchfelder früherer

Grubenbaue und der dort entstandenen Biotope. Die Eingriffe durch Sanierungs-

und Verwahrungsarbeiten sind auf das unbedingt notwendige Maß zu

beschränken. Sie haben ausschließlich den Belangen zur Herstellung

der öffentlichen Sicherheit zu dienen.

Ziel 2:

Das Hauptwegenetz des Sanierungsgebietes ist so zu gestalten, daß

Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgeschlossen werden. Dem

Charakter des Naturraumes entsprechend ist das Wegenetz für den

allgemeinen Verkehr nicht zuzulassen. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, die zur

Bewirtschaftung des Geländes, zur Gefahrenabwehr und zur

Gewährleistung des Waldbrandschutzes zum Einsatz kommen sowie der

Fahrradverkehr. Somit dient dieses Gelände zur naturverträglichen

Erholung. Die Anlage eines Lehrpfades mit Erläuterungstafeln wird als

sinnvoll erachtet.

Ziel 3:

Die entstandenen Restlöcher der ehemaligen Abbaustätten sind in ihrer

Form, in ihrer Ausdehnung und Ausprägung und mit ihren durch Sukzession

entstandenen Lebensgemeinschaften zu erhalten. Die durch die

Grundwasserabsenkung trockengefallenen Restlöcher sind grundsätzlich

als Gewässerbiotope nach dem Wiederanstieg des Grundwassers zu entwickeln.

Die Vorflut für die Restlöcher 0304, 0305 und 0306 ist zu erhalten

bzw. wieder herzustellen.

5.2 Wasser

Ziel:

Der Wasserstand im Göhrigker See ist in einer solchen Höhe zu halten,

daß sowohl der Biotopcharakter erhalten bleibt als auch die

Erholungsnutzung ermöglicht wird. Die dazu erforderliche Einspeisung von

Grubenwasser des Tagebaues Welzow-Süd ist bei Notwendigkeit bis zur

Einstellung des natürlichen Wasserstandes beizubehalten. Eine zeitweilige

Absenkung zur Sicherung einer effektiven Sanierung und einer eventuell

notwendigen Munitionsbergung wird ermöglicht.

5.3 Immissionsschutz

Ziel:

Die von Sanierungsmaßnahmen ausgehende Staub- und Lärmbelastung ist

durch geeignete Schutzmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik

einzuschränken bzw. zu vermeiden. Immissionsschutzmaßnahmen sind

vorrangig am Ort des Entstehens der Belastungen zu realisieren.

5.4 Archäologie und Denkmalpflege

Ziel:

Bei mittelbarer oder unmittelbarer Beeinflussung von Bau- und Bodendenkmalen

durch Sanierungsarbeiten ist der zuständigen Denkmalfachbehörde

rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten Gelegenheit zur fachwissenschaftlichen

Untersuchung oder zur Bergung zu geben.

5.5 Altlasten und Altlastverdachtsflächen

Ziel:

Die Altlastverdachtsflächen sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu

untersuchen, zu bewerten und zu behandeln, ggf. zu entsorgen. Zur Verhinderung

weiterer Schadstoffmigrationen der Deponie Jehserig sind entsprechende

Festlegungen über die Gestaltung des Oberflächenabdichtungssystems zu

treffen. Die Beräumung kleinerer Müllablagerungen, die später

nach dem Grundwasserwiederanstieg im Grundwasser zu liegen kommen, ist

vorzunehmen.

5.6 Siedlung Göhrigk

Ziel:

Die Nutzungskonzeption für den unbewohnten Ort Göhrigk hat der

Vorrangnutzung dieses Gebietes für den Naturschutz Rechnung zu tragen.

Bei der Umsetzung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung

sind die im Sanierungsplan Altbergbaugebiet Göhrigk enthaltenen textlichen

Erläuterungen und kartographischen Darstellungen zu beachten.

§ 2