Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Annahütte-Poley
VO-ID212081Anlage 1
Beschluß zur Feststellung des Sanierungsplanes
Annahütte-Poley:
Der Sanierungsplan Annahütte-Poley wurde gemäß
§ 14 Abs. 2 RegBkPlG auf der Grundlage der Drucksache 35/204/97 durch
Beschluß des Braunkohlenausschusses am 19. Juni 1997 festgestellt.
Cottbus, den 19. Juni 1997
Braunkohlenausschuß
des Landes Brandenburg
Der Vorsitzende
Wolfgang Schossig