Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Heide
VO-ID212082§ 1
(1) Der Sanierungsplan Heide wird mit seinen textlichen und
zeichnerischen Darstellungen in der Fassung der Beschlußfassung des
Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 25. September 1997 für
verbindlich erklärt.
(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses
zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan
enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit
veröffentlicht.