Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Heide

VO-ID212082

§ 1

(1) Der Sanierungsplan Heide wird mit seinen textlichen und

zeichnerischen Darstellungen in der Fassung der Beschlußfassung des

Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 25. September 1997 für

verbindlich erklärt.

(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses

zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan

enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit

veröffentlicht.

§ 2