Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Brieskow-Finkenheerd
VO-ID212083§ 1
(1) Der Sanierungsplan Brieskow-Finkenheerd wird mit seinen
textlichen und zeichnerischen Darstellungen in der Fassung der
Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 10.
September 1998 für verbindlich erklärt.
(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses
zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan
enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit
veröffentlicht.