Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Brieskow-Finkenheerd

VO-ID212083

§ 1

(1) Der Sanierungsplan Brieskow-Finkenheerd wird mit seinen

textlichen und zeichnerischen Darstellungen in der Fassung der

Beschlußfassung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 10.

September 1998 für verbindlich erklärt.

(2) Der Feststellungsbeschluß des Braunkohlenausschusses

zu dem in Absatz 1 genannten Sanierungsplan (Anlage 1) und die in diesem Plan

enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung (Anlage 2) werden hiermit

veröffentlicht.

§ 2