Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Cottbus-Sachsendorf
VO-ID212101§ 7 Schutz der Zone I
In der Zone I sind verboten:
das Betreten oder Befahren,
land-, forst- oder gartenbauliche Nutzung,
Veränderungen und Aufschlüsse der Erdoberfläche.