Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I „Nördliche Dammwiesen“ des Nationalparks „Unteres Odertal“
VO-ID212137§ 1 Erklärung zur Schutzzone I
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen des Nationalparks „Unteres Odertal“ im Landkreis Uckermark werden zur Schutzzone I erklärt. Das Gebiet trägt die Bezeichnung „Nördliche Dammwiesen“.