Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I „Nördliche Dammwiesen“ des Nationalparks „Unteres Odertal“

VO-ID212137

§ 1 Erklärung zur Schutzzone I

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen des Nationalparks „Unteres Odertal“ im Landkreis Uckermark werden zur Schutzzone I erklärt. Das Gebiet trägt die Bezeichnung „Nördliche Dammwiesen“.

§ 2