Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I „Kleines Bruch“ des Nationalparks „Unteres Odertal“
VO-ID212138§ 1 Erklärung zur Schutzzone I
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen des Nationalparks „Unteres Odertal“ im Landkreis Uckermark werden zur Schutzzone I erklärt. Das Gebiet trägt die Bezeichnung „Kleines Bruch“.