Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I „Kleines Bruch“ des Nationalparks „Unteres Odertal“

VO-ID212138

§ 1 Erklärung zur Schutzzone I

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen des Nationalparks „Unteres Odertal“ im Landkreis Uckermark werden zur Schutzzone I erklärt. Das Gebiet trägt die Bezeichnung „Kleines Bruch“.

§ 2