Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I „Kleines Bruch“ des Nationalparks „Unteres Odertal“

VO-ID212138

Anlage 2

Flurstücksliste zur Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I „Kleines Bruch“ des Nationalparks „Unteres Odertal“ vom 17. September 2004

Die Schutzzone I „Kleines Bruch“ hat eine Größe von rund 46 Hektar. Sie umfasst folgende Flächen in der Gemarkung:

lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück anteilig

1

Friedrichsthal

4

83

x

5 m Streifen entlang des Deiches nicht betroffen

2

Friedrichsthal

4

84

x

5 m Streifen entlang des Deiches nicht betroffen

3

Friedrichsthal

4

115

§ 7