Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I „Kleines Bruch“ des Nationalparks „Unteres Odertal“
VO-ID212138Anlage 2
Flurstücksliste zur Verordnung zur Festlegung der Schutzzone I „Kleines Bruch“ des Nationalparks „Unteres Odertal“ vom 17. September 2004
Die Schutzzone I „Kleines Bruch“ hat eine Größe von rund 46 Hektar. Sie umfasst folgende Flächen in der Gemarkung:
lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück anteilig
1
Friedrichsthal
4
83
x
5 m Streifen entlang des Deiches nicht betroffen
2
Friedrichsthal
4
84
x
5 m Streifen entlang des Deiches nicht betroffen
3
Friedrichsthal
4
115