Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stadthavel“
VO-ID212143§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Stadthavel“.