Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Reptener Teiche“
VO-ID212145§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Reptener Teiche“.