Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Havelseengebiet“
VO-ID212150Art 2
Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften des Brandenburgischen
Naturschutzgesetzes kann gegen diese Verordnung nur innerhalb von zwei Jahren
nach ihrer Verkündung geltend gemacht werden, es sei denn,
diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden
oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist zuvor gegenüber dem Ministerium
für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung unter Angabe der
verletzten Rechtsvorschriften und der Tatsache, die den Mangel ergibt,
gerügt worden.