Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Havelseengebiet“

VO-ID212150

Art 2

Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften des Brandenburgischen

Naturschutzgesetzes kann gegen diese Verordnung nur innerhalb von zwei Jahren

nach ihrer Verkündung geltend gemacht werden, es sei denn,

diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden

oder

der Form- oder Verfahrensmangel ist zuvor gegenüber dem Ministerium

für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung unter Angabe der

verletzten Rechtsvorschriften und der Tatsache, die den Mangel ergibt,

gerügt worden.

Art 1 Art 3