Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Grünau - Grünheider Wald- und Seengebiet“
VO-ID212152Art 1
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Grünau - Grünheider Wald- und Seengebiet“ (Beschluss des Rates des Bezirkes Nr. 7-1./65 zur Erklärung von Landschaftsteilen des Bezirkes Frankfurt (Oder) zum Landschaftsschutzgebiet „Grünau - Grünheider Wald- und Seengebiet“ vom 12. Januar 1965, Mitteilungsblatt Nr. 3 des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) vom April 1965) wird wie folgt geändert:
Die Flächen, die in den Anlagen zu dieser Verordnung (topographische Karte im Maßstab 1 : 50 000, Flurkarte im Maßstab 1 : 5 000) schraffiert dargestellt sind, werden aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes ausgegliedert. Maßgebend für den neuen Grenzverlauf ist der innere Rand der in der Flurkarte eingetragenen Linie. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.
Zur Orientierung ist dieser Verordnung zusätzlich eine Flurstücksliste als Anlage beigefügt.