Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Teupitz-Köriser Seengebiet“

VO-ID212154

Art 1

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Teupitz-Köriser Seengebiet“ (Beschluss des Rates des Bezirkes Potsdam Nr. 149-14/66 zur Erklärung von Landschaftsteilen des Bezirkes zum Landschaftsschutzgebiet „Teupitz-Köriser Seengebiet“ vom 20. Juli 1966, Mitteilungsblatt des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes Potsdam, August 1966/2) wird wie folgt geändert:

Die Flächen, die in den Anlagen zu dieser Verordnung (topografische Karte im Maßstab 1:10 000, Flurkarte im Maßstab 1:3 000) schraffiert dargestellt sind, werden aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes ausgegliedert. Maßgebend für den neuen Grenzverlauf ist der innere Rand der in den Flurkarten eingetragenen Linie. Zur Orientierung ist dieser Verordnung zusätzlich eine Flurstücksliste als Anlage beigefügt. Die Karten und die Flurstücksliste sind Bestandteil dieser Verordnung.

Art 2