Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zweite Verordnung zur Übertragung der Befugnis für den Erlaß von Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten
VO-ID212155§ 3 (Inkrafttreten)
Für § 3 VO-ID212155 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.