Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Eberswalder Schwärzetal” als geschütztes Waldgebiet für Erholung

VO-ID212156

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft.

Potsdam, den 15. September 1997

Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten

Edwin Zimmermann

Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.

§ 4