Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Eberswalder Schwärzetal” als geschütztes Waldgebiet für Erholung
VO-ID212156§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Potsdam, den 15. September 1997
Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
Edwin Zimmermann
Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.