Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Naturwald Dubrow” als Schutzwald

VO-ID212158

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft.

Potsdam, den 29. Mai 1998

Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten

Gunter Fritsch

Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.

§ 4