Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Schützenhaus” als Schutzwald

VO-ID212161

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 1. Juni 1999

Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Gunter Fritsch

Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.

§ 4