Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Naturwald Kienhorst” als Schutzwald

VO-ID212162

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft.

Potsdam, den 19. August 1999

Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten

Gunter Fritsch

Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.

§ 4