Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Hagen” als Schutzwald
VO-ID212166§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald, in der Gemeinde Rabenstein/Fläming im Landkreis Potsdam-Mittelmark gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Hagen“ und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.