Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Sprenkelheide” als Schutzwald
VO-ID212168§ 3 Zweck des Schutzwaldes
(1) Die Erklärung zum Schutzwald dient der Erhaltung, der Pflege und der Gestaltung des Waldes und zum Zwecke der Erforschung der naturnahen Entwicklung des Beerkraut-Kiefernwaldes.
(2) Die Unterschutzstellung des im Schutzwald gelegenen Naturwaldes „Wolfswerder“ dient insbesondere:
der langfristigen forstwissenschaftlichen Erforschung der durch den Menschen nicht direkt beeinflussten Waldentwicklung sowie der interdisziplinären naturwissenschaftlichen Forschung,
als lokale und regionale Weiserfläche zur Ableitung und exemplarischen Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis und forstliche Lehre,
der Erhaltung der floristischen und faunistischen Artenvielfalt in sich natürlich entwickelnden Lebensgemeinschaften,
der Erhaltung und Regeneration genetischer Ressourcen.