Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Krugpark” als geschütztes Waldgebiet für Erholung
VO-ID212170§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 22. September 1999
Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Gunter Fritsch
Anm.: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.