Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Mustersatzung für Fischereigenossenschaften
VO-ID212180§ 16 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung tritt vierzehn Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Name der Fischereigenossenschaft ......................................... .
Unterschriften der Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes ...................................... .