Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Bestimmung der Stadt Königs Wusterhausen zu einer Mittleren kreisangehörigen Stadt
VO-ID212205§ 2 Wirksamwerden
Die Statusregelung nach § 1 wird am 1. Januar 2007 wirksam.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Bestimmung der Stadt Königs Wusterhausen zu einer Mittleren kreisangehörigen Stadt
VO-ID212205Die Statusregelung nach § 1 wird am 1. Januar 2007 wirksam.