Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schwedt-Springallee
VO-ID212212Anlage 3
Begriffsbestimmungen
Eine Dungeinheit entspricht 80 kg Stickstoff pro Jahr. Darin sind die Lagerungs- und Ausbringungsverluste bereits berücksichtigt. Für die verschiedenen Tierarten sind die in der Tabelle aufgeführten Umrechnungsfaktoren anzuwenden:
Tierart
Dungeinheiten
pro Tier
Milchkühe (über 2 Jahre)
1,0
Mutterkühe und Fleischrinder (über 2 Jahre)
0,5
Rinder (1 bis 2 Jahre)
0,6
Jungvieh (bis 1 Jahr)
0,3
Kälber (bis 3 Monate)
0,11
Pferde
1,0
Zuchtsau mit Nachzucht
0,33
Schweine (> 20 kg)
0,14
Schafe
0,1
Ziegen
0,1
Rotwild und Damwild (über 1 Jahr)
0,05
Rotwild und Damwild (bis 1 Jahr)
0,01
Legehennen
0,004
Junghennen
0,005
Masthähnchen
0,0033
Mastenten (7 Wochen)
0,0066
sonstiges Mastgeflügel, Mastputen
0,01
„Freilandtierhaltung“ liegt vor, wenn die unter Nummer 1 genannten Tierarten im Freien gehalten werden.
Unter den Begriff „Dauergrünland“ fallen Grünlandflächen, die nach ihren Standortbedingungen nur für Grünlandnutzung geeignet sind, sowie alle Flächen, auf denen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und nicht im Rahmen einer Fruchtfolge Grünlandnutzung besteht.
„Offener Ackerboden“ ist gepflügter Ackerboden ohne Einsaat einer nachfolgenden Zwischen- oder Hauptfrucht, soweit dies fruchtfolge- oder witterungsbedingt nicht ausgeschlossen ist.