Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Görlsdorf
VO-ID212220§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nr. 77-21/73 vom 9. November 1973 des Kreistages Angermünde festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Görlsdorf aufgehoben.
Potsdam, den 15. November 2006
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke