Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Görlsdorf

VO-ID212220

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nr. 77-21/73 vom 9. November 1973 des Kreistages Angermünde festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Görlsdorf aufgehoben.

Potsdam, den 15. November 2006

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

§ 12