Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eggersdorf

VO-ID212221

Anlage 1

Abgrenzung der Schutzzonen

Vorbemerkung

Das Wasserwerk Eggersdorf des Wasserverbandes Strausberg-Erkner befindet sich im Landkreis Märkisch-Oderland, südöstlich der Ortslage Petershagen/Eggersdorf. Die Fassung befindet sich in einem Waldgebiet und erstreckt sich über eine Länge von ca. 1,5 km linienförmig in einer Entfernung von 300 bis 500 m vom nordwestlichen Ufer des Stienitzsees.

Hinweis: Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.

Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, wenn sie deren Begrenzung bilden.

Fassungsbereich (Zone I)

Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkte. In der Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.

Brunnennummer

Ost-Wert (m)

Nord-Wert (m)

1

34 20 482

58 19 121

1a

34 20 500

58 19 156

2a

34 20 454

58 19 084

3

34 20 356

58 18 921

3a

34 20 383

58 18 976

4

34 20 272

58 18 801

4a

34 20 297

58 18 844

6a

34 20 136

58 18 611

7

34 19 937

58 18 566

8

34 19 790

58 18 538

9

34 19 725

58 18 453

12

34 20 583

58 19 102

13

34 20 657

58 19 055

Von den Zonen I werden die Flurstücke 34/1, 35/1, 35/2, 35/3, 35/5, 36/4, 36/5, 36/6 und 36/9 der Flur 5 der Gemarkung Petershagen teilweise erfasst.

Engere Schutzzone (Zone II)

Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang der Grenzen der Zonen I.

Die äußere Grenze der Zone II wird aus einem in sich geschlossenen gedachten Linienzug gebildet, der in einem Abstand von 100 m um eine durchgehende gedachte Linie verläuft, die die Mittelpunkte aller in der Tabelle unter Nummer 2 genannten nebeneinander liegenden Brunnen sowie eines geplanten Brunnens mit den Mittelpunktskoordinaten O: 34 19 678 N: 58 18 348 mit Geraden verbindet.

Das Flurstück 36/9 der Flur 5 der Gemarkung Petershagen liegt vollständig und die Flurstücke 32/3, 32/5, 32/6, 32/7, 32/8, 32/11, 32/12, 33/1, 33/2, 33/3, 33/4, 33/5, 33/6, 33/10, 34/1, 35/1, 35/2, 35/3, 35/4, 35/5, 35/6, 35/7, 35/9, 36/1, 36/2, 36/4, 36/5, 36/6, 36/10, 36/11, 36/12, 36/13 und 74 der Flur 5 der Gemarkung Petershagen liegen teilweise in der Zone II.

Weitere Schutzzone (Zone III A)

Die Beschreibung der Grenze der Zone III A erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Märkisch-Oderland im Ort Petershagen/Eggersdorf, OT Eggersdorf, innerhalb des Geländes der Barnim-Kaserne an einem Punkt mit den Koordinaten N: 5820 097, O: 3420 809 auf der Straße zur Nebenausfahrt Hennickendorfer Chaussee.

Beginnend an der vorgenannten Nebenausfahrt verläuft die Grenze der Zone III A entlang der Straße ca. 240 m in südöstlicher Richtung bis zur Hennickendorfer Chaussee, von dort ca. 545 m in südwestlicher Richtung entlang der Hennickendorfer Chaussee bis zu einem nach Südosten abzweigenden Waldweg, von dort ca. 220 m in südöstlicher Richtung bis zu einem nach Süden abzweigenden Weg, von dort entlang dieses Weges ca. 255 m nach Süden über eine von Nordwesten nach Südosten verlaufende Lichtung hinweg bis zur Grenze der unter Nummer 3 beschriebenen Schutzzone II, von dort ca. 1,7 km entlang der Nordseite der Schutzzone II in westlicher, dann südwestlicher und südöstlicher Richtung bis zu einem Punkt mit den Koordinaten N: 5818 266, O: 3419 620 auf einem von Nordosten nach Südwesten verlaufenden Waldweg, von dort ca. 100 m in südwestlicher Richtung entlang dieses Waldweges bis zur Kreuzung mit einem anderen Waldweg, von dort ca. 1,4 km in nordwestlicher Richtung entlang dieses Waldweges bis zur Straße „An der Forst“, von dort ca. 560 m in nördlicher Richtung entlang der Straße „An der Forst“ bis zur Wilhelm-Pieck-Straße, von dort ca. 3,5 km in nordöstlicher, dann östlicher Richtung entlang der unter Nummer 5 beschriebenen Grenze der Zone III B bis zur Straße zur Nebenausfahrt Hennickendorfer Chaussee, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Zone III A.

Weitere Schutzzone (Zone III B)

Die Beschreibung der Grenze der Zone III B erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Märkisch-Oderland im Ort Petershagen/Eggersdorf, OT Petershagen, an der Straße „An der Forst“/Ecke Wilhelm-Pieck-Straße. (An diesem Punkt schließt die Schutzzone III A an.)

Beginnend an der Straße „An der Forst“/Ecke Wilhelm-Pieck-Straße verläuft die Grenze der Zone III B ca. 190 m in westlicher Richtung entlang der Wilhelm-Pieck-Straße bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 713 der Flur 2 der Gemarkung Petershagen, von dort ca. 100 m in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 713 bis zur Waldstraße, von dort in westlicher Richtung entlang der Waldstraße bis zur Auguststraße, von dort entlang der Auguststraße in nördlicher Richtung bis zur Brunnerstraße, von dort ca. 220 m entlang der Brunnerstraße in westlicher Richtung bis zur Johannesstraße, von dort ca. 470 m in nördlicher Richtung entlang der Johannesstraße bis zur Eggersdorfer Straße, von dort in nördlicher Richtung entlang der Eggersdorfer Straße über die S-Bahnlinie bis zur Lessingstraße, von dort ca. 130 m in nördlicher Richtung entlang der Lessingstraße bis zur Netzestraße, von dort ca. 70 m in westlicher Richtung entlang der Netzestraße bis zur Warthestraße, von dort ca. 60 m in nördlicher Richtung, dann ca. 40 m in westlicher Richtung entlang der Warthestraße bis zur Körnerstraße, von dort ca. 1 km in nördlicher Richtung entlang der Körnerstraße bis zur Simrockstraße, von dort in östlicher Richtung entlang der Simrockstraße bis zur Lessingstraße, von dort ca. 60 m in nördlicher Richtung entlang der Lessingstraße bis zur Rückertstraße, von dort in östlicher Richtung entlang der Rückertstraße bis zur Ecke Uhlandstraße, von dort in nördlicher Richtung entlang der Uhlandstraße bis zur Lenaustraße, von dort ca. 80 m in östlicher Richtung entlang der Lenaustraße bis zum Graben am Rand der Wiese, von dort ca. 50 m in östlicher Richtung entlang dieses Grabens bis zur Grenzstraße, von dort in nördlicher Richtung entlang der Grenzstraße bis zur Eggersdorfer Chaussee, von dort ca. 70 m in südöstlicher Richtung entlang der Eggersdorfer Chaussee bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Petershagen und Eggersdorf, von dort ca. 290 m in nördlicher Richtung entlang der Gemarkungsgrenze bis zum Fredersdorfer Mühlenfließ, von dort ca. 115 m in nördlicher Richtung entlang des Fredersdorfer Mühlenfließes bis zum Gestellweg, von dort ca. 820 m in östlicher Richtung entlang des Gestellweges zwischen den Forstabteilungen 4409 und 4414 bis zum Gestellweg zwischen den Forstabteilungen 4412 und 4413, von dort ca. 430 m in nördlicher Richtung entlang dieses Gestellweges bis zum Gestellweg zwischen den Forstabteilungen 4412 und 4418, von dort ca. 910 m in östlicher Richtung entlang des an der Nordseite der Forstabteilungen 4412 und 4411 verlaufenden Gestellweges bis zu einem von Norden nach Süden verlaufenden Waldweg, von dort in Verlängerung des letztgenannten Grenzabschnitts ca. 340 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie durch den Wald bis zum Fredersdorfer Mühlenfließ, von dort ca. 2 km stromab entlang des Fredersdorfer Mühlenfließes bis zum Schnittpunkt des Fredersdorfer Mühlenfließes mit einer gedachten Verlängerung der Rotdornstraße nach Westen, von dort ca. 40 m in östlicher Richtung entlang dieser gedachten Verlängerung bis zur Rotdornstraße, von dort ca. 585 m in östlicher Richtung entlang der Rotdornstraße bis zur Strausberger Straße, von dort ca. 100 m in nordöstlicher Richtung entlang der Strausberger Straße bis zur von Süden her einmündenden Umgehungsstraße L 303, von dort in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie etwa rechtwinklig über die Umgehungsstraße L 303 bis zur nördlichen Ecke des Flurstücks 1625 der Flur 1 der Gemarkung Eggersdorf, von dort ca. 240 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 1625 und 1452/1 der Flur 1 bis zur nordöstlichen Grenze des Flurstückes 1452/1, von dort ca. 200 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 1452/1 bis zur Landhausstraße, von dort ca. 50 m in westlicher Richtung entlang der Landhausstraße bis zum Schnittpunkt der Landhausstraße mit einer gedachten Verlängerung der Straße „Am Försterweg“ nach Nordosten, von dort ca. 330 m in südwestlicher Richtung entlang dieser gedachten Verlängerung bis zum nordwestlichen Ende der Straße „Am Försterweg“, von dort ca. 440 m in südwestlicher Richtung entlang der Straße „Am Försterweg“ bis zur Bahnhofstraße, von dort ca. 230 m in östlicher Richtung entlang der Bahnhofstraße bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten N: 58 20 919 O: 34 20 677, von dort ca. 210 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über die Bahnlinie bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten N: 58 20 709 O: 34 20 661 am Nordende der ca. 70 m östlich des Sportplatzes von Norden nach Süden verlaufenden Straße innerhalb der Barnim-Kaserne, von dort ca. 140 m in südlicher Richtung, dann ca. 125 m in südöstlicher Richtung, dann ca. 210 m in südwestlicher Richtung, dann ca. 150 m in südöstlicher Richtung, dann ca. 100 m in südlicher Richtung, entlang von Straßen innerhalb der Barnim-Kaserne bis zu der Straße, die in südöstlicher Richtung auf die Hennickendorfer Chaussee zuführt, von dort ca. 180 m in nordwestlicher Richtung entlang der Südwestseite dieser Straße bis zu einem von Südwesten her einmündenden Weg, von dort ca. 100 m in südwestlicher Richtung entlang dieses Weges bis zu einer Straße, von dort ca. 50 m in nordwestlicher Richtung entlang der Südwestseite dieser Straße bis zur Einmündung in eine andere Straße, von dort ca. 130 m in nordwestlicher Richtung entlang der Südwestseite dieser Straße bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten N: 58 20 278 O: 34 20 423, von dort ca. 90 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die rechtwinklig zur letztgenannten Strecke verläuft bis zur Grenze des Kasernengeländes am Wald, von dort ca. 20 m in nordwestlicher Richtung, dann ca. 100 m in südwestlicher Richtung, dann ca. 260 m in nordwestlicher Richtung, dann ca. 70 m in südwestlicher Richtung, dann ca. 60 m in südöstlicher Richtung, dann ca. 30 m in südwestlicher Richtung, dann ca. 90 m in nordwestlicher Richtung entlang der Grenze des Kasernengeländes bis zu einem von Südwesten her einmündenden Weg, von dort ca. 190 m in südwestlicher Richtung, dann ca. 160 m in nordwestlicher Richtung entlang dieses Weges bis zur Umgehungsstraße L 303, von dort ca. 60 m in südwestlicher Richtung entlang der Südostseite der Umgehungsstraße L 303 bis zur nördöstlichen Grenze des Flurstücks 90/1 der Flur 22 der Gemarkung Strausberg, von dort ca. 130 m in nordwestlicher Richtung entlang der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 90/1 bis zu einem Teich, von dort ca. 70 m im Uhrzeigersinn entlang des Teichufers bis zu einem auf den Teich zuführenden Weg, von dort ca. 20 m in westlicher Richtung entlang dieses Weges bis zur Grenze zwischen den Gemeindegebieten von Petershagen/Eggersdorf und Straußberg, die hier am Waldrand verläuft, von dort ca. 140 m in nordwestlicher Richtung, dann ca. 390 m in südwestlicher Richtung entlang der Gemeindegebietsgrenze bis zur Tasdorfer Straße, von dort ca. 60 m in südwestlicher Richtung entlang des sich an die Tasdorfer Straße anschließenden Weges, von dort ca. 140 m in westlicher Richtung entlang der Nordgrenze des Flurstücks 3/2 der Flur 5, von dort ca. 570 m in südlicher Richtung entlang der Westgrenze der Flurstücke 3/2, 3/3, 3/4, 3/5, 3/6 und 3/7 bis zur nordöstlichen Grenze des Flurstücks 3/8, von dort ca. 210 m in nordwestlicher Richtung entlang dieser Grenze bis zur Westgrenze des Flurstücks 3/8, von dort ca. 250 m in südwestlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze der Flurstücke 3/8, 3/9, 3/10, 2/1 und 2/2 bis zur Straße „An der Forst“/Ecke Wilhelm-Pieck-Straße, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Zone III B.

§ 14