Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Lübbenau/Spreewald Lubnjow/Blota
VO-ID212327§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nr. 114/77 vom 7. Juli 1977 des Kreistages Calau festgesetzte Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Lübbenau aufgehoben.
Potsdam, den 22. Juli 2008
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
In Vertretung
Dietmar Schulze