Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Babitz
VO-ID212329Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Die vier Brunnen der Wasserfassung Babitz des Wasserwerkes Wittstock befinden sich in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet, ca. 1 km südwestlich des Ortskerns von Babitz, an der Südseite der Landesstraße 15 (L 15) nach Wittstock. Die Brunnen beginnen ca. 100 m südlich der Landstraße und sind etwa linienförmig über eine rechtwinklig zur Landstraße verlaufende Strecke von ca. 200 m angeordnet.
Hinweis:
Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.
Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.
2. Fassungsbereich (Zone I)
Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um den Brunnenstandort als Mittelpunkt. In der nachfolgenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zone I bilden.
Brunnennummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
1
33 34 472
58 93 358
2
33 34 494
58 93 273
3
33 34 537
58 93 240
4
33 34 563
58 93 190
Von den Zonen I werden die Flurstücke 80, 74, 73, 71 der Flur 1 in der Gemarkung Babitz teilweise erfasst.
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang den Grenzen der Zonen I.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II beginnt an der L 15 von Babitz nach Wittstock, ca. 320 m östlich der Brücke über den Babitzer Bach, an einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 512 N: 53 93 496.
Beginnend am vorgenannten Punkt verläuft die äußere Grenze der Zone II im Uhrzeigersinn ca. 396 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 699 N: 58 93 148, von dort ca. 220 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 504 N: 58 93 047, von dort ca. 422 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 305 N: 58 93 419 an der L 15, von dort ca. 222 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der L 15 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 512 N: 53 93 496, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.
Folgende Flurstücke der Flur 1 in der Gemarkung Babitz werden von der Zone II vollständig (vst.) oder teilweise erfasst:
Flurstücke:
49, 50, 51, 55, 56, 62, 66, 67, 71, 80 (vst.), 81, 83 (vst.), 84, 108, 110 und 112.
4. Weitere Schutzzone (Zone III A)
Die innere Grenze der Zone III A verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III A beginnt am östlichen Ortsrand von Babitz, an einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 842 N: 58 94 023 an der Südseite der Dorfstraße. Von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A im Uhrzeigersinn ca. 27 m in südlicher Richtung entlang der Bebauungsgrenze bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 843 N: 58 93 996, von dort ca. 70 m in südwestlicher Richtung entlang der Bebauungsgrenze bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 780 N: 58 93 963, von dort ca. 31 m in südöstlicher Richtung entlang der Bebauungsgrenze bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 795 N: 58 93 936, von dort ca. 52 m in südwestlicher Richtung erst entlang der Bebauungsgrenzen und dann entlang einer gedachten geraden Linie, den Zoozener Weg querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 750 N: 58 93 908, von dort ca. 240 m in südöstlicher Richtung entlang dem Zoozener Weg bis zu einem von Süden her einmündenden Feldweg am nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 5 der Flur 4 in der Gemarkung Babitz, von dort ca. 814 m in südlicher Richtung entlang diesem Feldweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 805 N: 58 92 927 an einer westlich angrenzenden Waldfläche, von dort erst ca. 38 m in westlicher Richtung, dann ca. 75 m in südöstlicher Richtung, dann ca. 318 m in westnordwestlicher Richtung, dann ca. 321 m in südlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 19/1 der Flur 4 in der Gemarkung Babitz an der Kreisstraße 6822 zwischen Wittstock und Zootzen, von dort ca. 1 350 m in westlicher Richtung entlang dieser Straße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 134 N: 58 92 920 am querenden Babitzer Bach, von dort ca. 333 m in nördlicher Richtung entlang dem Babitzer Bach bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 182 N: 59 93 248 an einem von Westen her einmündenden Graben, von dort ca. 102 m in westlicher Richtung entlang diesem Graben bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 082 N: 58 93 229 an der westlichen Grenze der Gemarkung Babitz, von dort ca. 175 m in nordwestlicher Richtung entlang dieser Gemarkungsgrenze bis zur Grabenbrücke der L 15, von dort ca. 420 m in nördlicher Richtung entlang einem Entwässerungsgraben bis zur Eisenbahnlinie, von dort ca. 510 m in nordöstlicher Richtung entlang der Eisenbahnlinie bis zum Babitzer Bach, von dort ca. 320 m in nördlicher Richtung entlang dem Babitzer Bach bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 417 N: 58 94 397 an der Kreuzung mit einer Oberstromleitung, von dort ca. 118 m in östlicher Richtung entlang der Oberstromleitung bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 148 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Haßlow, von dort ca. 6 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Dorfstraße von Klein Haßlow querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 541 N: 58 94 396, von dort ca. 8 m in nördlicher Richtung entlang der Dorfstraße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 543 N: 58 94 404, von dort ca. 75 m in östlicher Richtung entlang der südlichen Bebauungsgrenze bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 613 N: 58 94 393, dann ca. 207 m in nördlicher Richtung entlang der östlichen Bebauungsgrenze von Klein Haßlow bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 644 N: 58 94 592, dann ca. 80 m in östlicher Richtung entlang der Bebauungsgrenze von Klein Haßlow bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 181 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Haßlow an einem Entwässerungsgraben, von dort ca. 50 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 181 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 733 N: 58 94 638 an der Abbiegung eines Entwässerungsgrabens, von dort ca. 345 m in östlicher Richtung entlang diesem Entwässerungsgraben bis zu einem Feldweg, von dort ca. 735 m in südöstlicher Richtung entlang diesem Feldweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 505 N: 58 94 109 am nördlichen Ortsrand von Babitz, von dort ca. 136 m in östlicher Richtung entlang dem nördlichen Ortsrand von Babitz bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 638 N: 58 94 110, von dort ca. 15 m in südsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 640 N: 58 94 095, von dort ca. 56 m in östlicher Richtung entlang den nördlichen Grenzen der Flurstücke 21, 22, 23 und 24 der Flur 3 in der Gemarkung Babitz bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 24, von dort ca. 50 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 24 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 701 N: 58 94 053, von dort ca. 61 m in östlicher Richtung entlang der nördlichen Ortsgrenze von Babitz bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 761 N: 58 94 060 an der östlichen Grenze des Flurstücks 26 der Flur 3 in der Gemarkung Babitz, von dort ca. 50 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Dorfstraße von Babitz querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 768 N: 58 94 012, von dort ca. 75 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der Dorfstraße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 842 N: 58 94 023 am östlichen Ortsrand von Babitz, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III A.
5. Weitere Schutzzone (Zone III B)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III B beginnt an einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 733 N: 58 94 638 auf der westlichen Grenze des Flurstücks 181 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Haßlow am nördlichen Ortsrand von Klein Haßlow.
Beginnend an diesem Punkt verläuft die Grenze der Zone III B im Uhrzeigersinn ca. 40 m in nördlicher und ca. 78 m in westlicher Richtung entlang den westlichen und südlichen Grenzen der Flurstücke der freiwilligen Feuerwehr 181 und 168/3 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Haßlow bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 168/3 an der Wittstocker Straße, von dort verläuft die Grenze der Zone III B ca. 320 m in nördlicher Richtung entlang der Kreisstraße 6823 bis zum nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 67 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Haßlow an der Kreisstraße 6823 zwischen Randow und Wittstock (hier Umgehungsstraße für Klein Haßlow), von dort ca. 275 m in nordöstlicher Richtung entlang der Kreisstraße 6823 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 293 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Haßlow an der Kreuzung mit einem Entwässerungsgraben, von dort ca. 837 m in östlicher Richtung entlang diesem Graben bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 155 der Flur 6 in der Gemarkung Groß Haßlow an einem Windschutzstreifen, von dort ca. 266 m in nordnordwestlicher Richtung entlang dem Windschutzstreifen bis zum Babitzer Bach, von dort ca. 228 m in östlicher Richtung entlang dem Babitzer Bach bis zu einem von Nordosten her einmündenden Graben am westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 129 der Flur 6 in der Gemarkung Groß Haßlow, von dort ca. 280 m in nordöstlicher Richtung entlang diesem Graben bis zu dessen Ende am nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 292 der Flur 6 in der Gemarkung Groß Haßlow, von dort verläuft die Grenze der Zone III B zu-nächst in der Flur 6 der Gemarkung Groß Haßlow ca. 130 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, ein Feld querend, bis zur Waldecke am südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 11 der Flur 2 in der Gemarkung Groß Haßlow, von dort erst ca. 200 m in nordöstlicher Richtung, dann ca. 65 m in nördlicher Richtung entlang dem Waldrand an der Grenze der Flur 6 der Gemarkung Groß Haßlow bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 140, von dort ca. 1 030 m in südöstlicher Richtung, dann ca. 157 m in südlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zur Bahnlinie, von dort ca. 75 m in südwestlicher Richtung entlang der Bahnlinie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 37 270 N: 58 95 496, von dort ca. 50 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Bahnlinie querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 37 316 N: 58 95 482 an einer Waldecke, von dort ca. 150 m in südöstlicher Richtung entlang einem Waldrand bis zu einem querenden Weg an der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 278, von dort ca. 210 m in südsüdwestlicher Richtung, dann ca. 250 m in südwestlicher Richtung entlang dem Weg am Waldrand bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 72, von dort ca. 177 m in südlicher Richtung entlang dem Weg bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 254, von dort ca. 24 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Dorfstraße in Groß Haßlow querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 214, von dort ca. 62 m in östlicher Richtung entlang der Dorfstraße bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 231, von dort erst ca. 39 m in südlicher, dann ca. 7 m in westlicher, dann ca. 37 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 231 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 37 195 N: 58 94 796, von dort ca. 61 m in westlicher Richtung bis zum südwestlichen Eckpunkt eines Stalles mit den Koordinaten O: 33 37 134 N: 58 94 802, von dort ca. 39 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, einen Weg querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 196, von dort ca. 343 m in südsüdwestlicher Richtung entlang dem Weg bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 16, von dort verläuft die Grenze der Zone III B zunächst in der Flur 6 der Gemarkung Babitz ca. 485 m in südwestlicher Richtung entlang dem Weg bis zu dessen Mündung auf die L 15, von dort ca. 15 m in westlicher Richtung entlang der L 15 bis zu einem von Süden her einmündenden Weg, von dort ca. 935 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die L 15 querend, und entlang dem durch Waldstücke führenden Weg, bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 14 der Flur 5 in der Gemarkung Babitz am querenden Zoozener Weg, von dort ca. 18 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 13 der Flur 5 in der Gemarkung Babitz, den Zoozener Weg querend, bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 13, von dort ca. 215 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einem Weg an der ostsüdöstlichen Grenze der Flur 4 der Gemarkung Babitz bis zum Mündungspunkt eines Forstweges am südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 12 der Flur 4 in der Gemarkung Babitz, von dort verläuft die Grenze der Zone III B in der Flur 4 der Gemarkung Babitz, von dort ca. 505 m in westlicher Richtung entlang diesem Weg an den südlichen Grenzen der Flurstücke 12 und 17 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 36 073 N: 58 93 048 an einer Feldecke, von dort ca. 36 m in nördlicher, dann ca. 43 m in nordwestlicher, dann erst ca. 106 m in westnordwestlicher und dann ca. 30 m in südsüdwestlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 940 N: 58 93 105, von dort ca. 134 m in westnordwestlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 35 807 N: 58 93 121 an der unter Nummer 4 beschriebenen äußeren Grenze der Zone III A, die hier an einem Weg verläuft, von dort etwa 2,5 km in hauptsächlich nordwestlicher Richtung entlang der äußeren Grenze der Zone III A bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 33 34 733 N: 58 94 638 am nordöstlichen Ortsrand von Klein Haßlow, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III B.
Anlage 3
Begriffsbestimmungen
1.
Umrechnungsschlüssel für Großvieheinheiten
Tierart
Großvieheinheiten
Kälber (außer Mastkälber) und Jungvieh unter 6 Monaten
0,300
Mastkälber
0,400
Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahren
0,600
Rinder von mehr als 2 Jahren
1,000
Equiden unter 6 Monaten (Pferde, Esel, Ponys)
0,500
Equiden von mehr als 6 Monaten (Pferde, Esel, Ponys)
1,000
Mutterschafe
0,150
Schafe (außer Mutterschafe) von mehr als 1 Jahr
0,100
Ziegen
0,150
Ferkel
0,020
Mastschweine
bei Betrachtung der gesamten Mastdauer
bei zweistufiger Betrachtung:
0,130
= Läufer (20 bis 50 kg)
= sonstige Mastschweine (über 50 kg)
0,060
0,160
Zuchtschweine
0,300
Geflügel
0,004
Damwild bis zu 18 Monaten
0,050
Damwild über 18 Monate
0,110
Rotwild bis zu 18 Monaten
0,100
Rotwild über 18 Monate
0,220
Lama
0,300
Laufvögel (z. B. Strauße)
0,240
Mutteralpaka
0,150
2.
„Freilandtierhaltung“ liegt vor, wenn die unter Nummer 1 genannten Tierarten im Freien gehalten werden.
3.
Schwarzbrache ist gepflügter Ackerboden ohne Einsaat einer nachfolgenden Zwischen- oder Hauptfrucht, soweit dies nicht fruchtfolge- oder witterungsbedingt ausgeschlossen ist.