Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Oschätzchen
VO-ID212358§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nr. 5/78 vom 5. Januar 1978 des Kreistages Bad Liebenwerda festgesetzte Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Oschätzchen aufgehoben.
Potsdam, den 12. November 2008
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke