Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Oschätzchen

VO-ID212358

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nr. 5/78 vom 5. Januar 1978 des Kreistages Bad Liebenwerda festgesetzte Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Oschätzchen aufgehoben.

Potsdam, den 12. November 2008

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

§ 11