Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Teltow
VO-ID212365§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden die mit Beschluss Nr. 84/13-81 vom 6. Mai 1981 des Kreistages Potsdam festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete für das Wasserwerk Teltow und die Notbrunnen I und II Teltow aufgehoben.
Potsdam, den 2. Dezember 2008
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke