Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Teltow

VO-ID212365

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden die mit Beschluss Nr. 84/13-81 vom 6. Mai 1981 des Kreistages Potsdam festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete für das Wasserwerk Teltow und die Notbrunnen I und II Teltow aufgehoben.

Potsdam, den 2. Dezember 2008

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

§ 11