Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde
VO-ID212373§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nr. 55/75 vom 18. Dezember 1975 des Rates des Kreises Finsterwalde festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für die Wasserfassung Schönewalde aufgehoben.
Potsdam, den 14. Januar 2009
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke
Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Die Wasserfassung Schönewalde I der Stadtwerke Finsterwalde GmbH befindet sich im Landkreis Elbe-Elster, ca. 800 m südlich des Ortsteiles Schönewalde der Stadt Sonnewalde, in einem als Grünland genutzten Gebiet. Die Fassung besteht aus einer Galerie von acht Brunnen, die über ca. 500 m in west-östlicher Richtung angeordnet sind.
Hinweis: Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.
Die im Folgenden genannten Straßen, Wege und Gewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.
2. Fassungsbereiche (Zonen I)
Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkte. In der Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zone I bilden.
Brunnen-Nummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
1 (1/73)
34 03 205
57 25 488
2 (2/73)
34 03 328
57 25 473
3 (3/73)
34 03 454
57 25 458
4 (1/80)
34 03 585
57 25 410
5 (2/80)
34 03 636
57 25 382
6 (3/80)
34 03 688
57 25 352
7 (1/90)
34 03 514
57 25 406
8 (2/90)
34 03 400
57 25 433
Von den Zonen I werden die Flurstücke 97/1, 97/2, 102/1 und 118/3 der Flur 2 der Gemarkung Schönewalde (M) teilweise erfasst.
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die Zone II befindet sich in der Flur 2 der Gemarkung Schönewalde (M).
Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang den Grenzen der Zonen I.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt ca. 700 m südlich von Schönewalde, an einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 560 N: 57 25 546 auf d em Verbindungsweg Frankena – Schönewalde. Von dort verläuft die Grenze der Zone II ca. 310 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 826 N: 57 25 390, von dort ca. 200 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit Koordinaten O: 34 03 729 N: 57 25 216, von dort ca. 175 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 580 N: 57 25 302, von dort ca. 143 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 437 N: 57 25 302 am Verbindungsweg Frankena – Schönewalde, von dort ca. 114 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 576, von dort ca. 253 m in westnordwestlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 117 und dann entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 094 N: 57 25 411, von dort ca. 190 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 116 N: 57 25 599, von dort ca. 450 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie in ca. 115 m Abstand parallel zum Betriebsweg zu den Brunnen bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 560 N: 57 25 546 auf dem Verbindungsweg Frankena – Schönewalde, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.
Folgende Flurstücke der Flur 2 der Gemarkung Schönewalde (M) liegen vollständig oder teilweise in der Zone II:
vollständig:
103/1, 119/1, 517, 576 und 577
teilweise:
97/1, 97/2, 98, 99, 100, 101, 102/1, 103/2, 118/3, 120, 122, 123, 124, 128, 518, 528, 534 und 541.
4. Weitere Schutzzone (Zone III A)
Die innere Grenze der Zone III A verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III A erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt am Hinterweg in Schönewalde, ca. 160 m östlich der Einmündung des Hinterweges in die Kirchhainer Straße am nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 141 der Flur 2 der Gemarkung Schönewalde (M). Von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 2 der Gemarkung Schönewalde (M) ca. 584 m in östlicher Richtung entlang dem Hinterweg bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 129 am Verbindungsweg Frankena – Schönewalde, von dort ca. 291 m in südwestlicher Richtung entlang dem Verbindungsweg Frankena – Schönewalde bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 775 N: 57 25 935 an einem von Osten her einmündenden Graben, von dort ca. 626 m in östlicher Richtung entlang diesem Graben bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 04 398 N: 57 25 895 an der östlichen Grenze der Gemarkung Schönewalde (M), von dort ca. 256 m in südwestlicher Richtung entlang der Gemarkungsgrenze bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 70, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A in der Flur 2 der Gemarkung Ossak ca. 84 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, eine Ackerfläche querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 04 360 N: 57 25 624 an einer Waldecke, von dort ca. 53 m in östlicher Richtung, dann ca. 54 m in südlicher Richtung, dann ca. 315 m in südöstlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zur Waldecke, von dort ca. 340 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über das Feld bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 164, von dort ca. 285 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 164 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an einem Feldweg, von dort ca. 306 m in nordwestlicher Richtung entlang diesem Feldweg bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 397 an einem von Süden her einmündenden Feldweg, von dort ca. 210 m in südlicher Richtung entlang diesem Feldweg bis zum südöstlichen Ec kpunkt des Flurstücks 158, von dort ca. 89 m in nordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 158 bis zur Waldecke, von dort ca. 160 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Waldgrenze bis zur südöstlichen Waldecke, von dort ca. 175 m in nordwestlicher Richtung entlang dem südwestlichen Waldrand bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 04 317 N: 57 24 813 an einem Feldweg, von dort ca. 274 m in südwestlicher Richtung entlang diesem Feldweg bis zu einem Graben, von dort erst ca. 300 m in westlicher Richtung, dann ca. 280 m in westnordwestlicher Richtung entlang diesem Graben bis zum nordwestlichen Waldrand, von dort entlang dem Waldrand erst ca. 65 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 127 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 596 N: 57 24 665, von dort ca. 100 m in nordwestlicher Richtung, dann ca. 23 m in südsüdwestlicher Richtung entlang dem Waldrand bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 496 N: 57 24 691 an der Grenze zwischen den Gemarkungen Ossak und Frankena, von dort ca. 365 m in nordwestlicher Richtung entlang der Gemarkungsgrenze bis zum Verbindungsweg Frankena – Schönewalde, von dort ca. 133 m in nordöstlicher Richtung entlang der nordwestlichen Grenze der Gemarkung Ossak am Verbindungsweg Frankena – Schöne walde bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 277 N: 57 25 024 an einem Graben, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III A wieder in der Flur 2 der Gemarkung Schönewalde (M) ca. 314 m in westnordwestlicher Richtung entlang diesem Graben bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 105, von dort ca. 436 m in nordnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, eine Grünlandfläche querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 547, von dort ca. 450 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, eine Grünlandfläche querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 506, von dort ca. 37 m in nordöstlicher Richtung entlang den südöstlichen Grenzen der Flurstücke 506 und 508 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 508, von dort ca. 35 m in südöstlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstücks 509 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 147, von dort ca. 197 m in nordöstlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstücks 147 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 68 m in südöstlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstücks 147 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 275 N: 57 26 134, von dort ca. 113 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, das Flurstück 537 querend, und dann entlang der westnordwestlichen Grenze des Flurstücks 141 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt am Hinterweg, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III A.
5. Weitere Schutzzone (Zone III B)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III B erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt am Hinterweg in Schönewalde, ca. 340 m östlich der Einmündung des Hinterweges in die Kirchhainer Straße an einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 523 N: 57 26 210 an der nördlichen Grenze der Zone III A. Von dort verläuft die Grenze der Zone III B in der Flur 2 der Gemarkung Schönewalde (M) ca. 75 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Hinterweg querend, dann entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 33 der Flur 2 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 20 m in östlicher Richtu ng entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 33 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 562 N: 57 62 284 an einer Grundstückszufahrt, von dort ca. 22 m in nördlicher Richtung entlang dieser Grundstückszufahrt bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 562 N: 57 26 306 an der Dorfstraße, von dort ca. 415 m in östlicher Richtung ent-lang der Dorfstraße bis zum Beginn der Landstraße in Richtung Münchhausen am nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 128, von dort ca. 2 035 m in südöstlicher Richtung entlang dieser Landstraße bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 227 der Flur 1 in der Gemarkung Ossak an der Straßenkreuzung, von dort ca. 308 m in nordöstlicher Richtung entlang der durch den Wald führenden Landstraße bis zur Bundesstraße 96 (B 96), von dort ca. 92 m in südlicher Richtung entlang der B 96 bis zu der von Osten her einmündenden Zufahrtsstraße zur Kläranlage Sonnewalde, von dort ca. 520 m in östlicher Richtung entlang der Zufahrtsstraße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 590 N: 57 25 408 an einer Baumreihe, die von der Südseite des Kläranlagengeländes zur Kleinen Elster führt, von dort ca. 86 m in südlicher Richtung entlang dieser Baumreihe bis zum nordöstlichen Eckpunkt der Flur 1 der Gemarkung Münchhausen an der Kleinen Elster, von dort ca. 230 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze der Flur 1 der Gemarkung Münchhausen bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 610 N: 57 25 094 am Ortsrand von Münchhausen, von dort ca. 65 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie und danach entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 2/2 der Flur 2 in der Gemarkung Münchhausen bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 76 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 2/2 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt an der Straße „Langes Ende“, von dort ca. 50 m in westlicher Richtung entlang der Straße „Langes Ende“ bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 2/1 der Flur 2 in der Gemarkung Münchhausen an einem von Süden her einmündenden Feldweg, von dort ca. 15 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Straße „Langes Ende“ querend bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 108 der Flur 1 in der Gemarkung Münchhausen, von dort ca. 710 m in südlicher Richtung entlang dem Feldweg, die Ponnsdorfer Straße querend, bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 121/4 der Flur 1 in der Gemarkung Münchhausen an der B 96, von dort ca. 36 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die B 96 querend bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 720 N: 57 24 269, von dort ca. 24 m in südöstlicher Richtung entlang der B 96 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 360 der Flur 1 in der Gemarkung Münchhausen an einer Feldwegmündung, von dort ca. 61 m in südlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 360 an diesem Feldweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 747 N: 57 24 194, von dort ca. 155 m in westlicher Richtung entlang einer gedach-ten geraden Linie, eine Ackerfläche querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 133 an einer Waldecke, von dort ca. 284 m in westsüdwestlicher Richtung entlang der südsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 133 am Waldrand bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an der Ortsverbindungsstraße Münchhausen – Eichholz, von dort ca. 8 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Ortsverbindungsstraße Münchhausen – Eichholz querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 303 N: 57 24 146, von dort ca. 100 m in südlicher Richtung entlang dieser Straße bis zur 380-kV-Leitung, von dort erst ca. 1 050 m in westlicher Richtung, dann ca. 450 m in südwestlicher Richtung entlang der 380-kV-Leitung bis zu dem Maststandort mit den Koordinaten O: 34 04 837 N: 57 23 966, von dort ca. 240 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zur Biegung eines Grabens am Waldrand, von dort ca. 330 m in nordwestlicher Richtung entlang dem Graben bis zu dessen Mündung in die Kleine Elster an der Gemarkungsgrenze Ossak – Frankena, von dort ca. 12 m in südwestlicher Richtung entlang der Kleinen Elster bis zu einer nördlich angrenzenden Feldgehölzinsel, von dort ca. 35 m in nordwestlicher, dann ca. 35 m in westlicher Richtung entlang der Feldgehölzgrenze bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 04 322 N: 57 24 327, von dort ca. 20 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum Beginn eines Grabens, von dort ca. 140 m in nordöstlicher Richtung entlang diesem Graben bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 04 391 N: 57 24 467, von dort rechtwinklig zur letztgenannten Strecke ca. 80 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über das Grünland bis zum Beginn eines Grabens, von dort ca. 180 m in nordwestlicher Richtung entlang diesem Graben bis zur Grenze der Zone III A, von dort ca. 4 km entgegen dem Uhrzeigersinn entlang der äußeren Grenze der Zone III A bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 03 523 N: 57 26 210, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III B am Hinterweg in Schönewalde.
Anlage 3
Begriffsbestimmungen
1. Umrechnungsschlüssel für Großvieheinheiten
Tierart
Großvieheinheiten
Kälber (außer Mastkälber) und Jungvieh unter 6 Monaten
0,300
Mastkälber
0,400
Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahren
0,600
Rinder von mehr als 2 Jahren
1,000
Equiden unter 6 Monaten (Pferde, Esel, Ponys)
0,500
Equiden von mehr als 6 Monaten (Pferde, Esel, Ponys)
1,000
Mutterschafe
0,150
Schafe (außer Mutterschafe) von mehr als 1 Jahr
0,100
Ziegen
0,150
Ferkel
0,020
Mastschweine
bei Betrachtung der gesamten Mastdauer
0,130
bei zweistufiger Betrachtung:
= Läufer (20 bis 50 kg)
0,060
= sonstige Mastschweine (über 50 kg)
0,160
Zuchtschweine
0,300
Geflügel
0,004
Damwild bis zu 18 Monaten
0,050
Damwild über 18 Monate
0,110
Rotwild bis zu 18 Monaten
0,100
Rotwild über 18 Monate
0,220
Lama
0,300
Laufvögel (z. B. Strauße)
0,240
Mutteralpaka
0,150
2. „Freilandtierhaltung“ liegt vor, wenn die unter Nummer 1 genannten Tierarten im Freien gehalten werden.
3. Schwarzbrache ist gepflügter Ackerboden ohne Einsaat einer nachfolgenden Zwischen- oder Hauptfrucht, soweit dies nicht fruchtfolge- oder witterungsbedingt ausgeschlossen ist.