Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Neuhardenberg

VO-ID212374

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nummer 18-24/83 vom 12. September 1983 des Kreistages Seelow festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Marxwalde aufgehoben.

Potsdam, den 22. Januar 2009

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

§ 11