Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Neuhardenberg
VO-ID212374§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nummer 18-24/83 vom 12. September 1983 des Kreistages Seelow festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Marxwalde aufgehoben.
Potsdam, den 22. Januar 2009
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke