Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Königs Wusterhausen
VO-ID212382Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Das Wasserwerk Königs Wusterhausen des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) befindet sich im Landkreis Dahme-Spreewald, in der Stadt Königs Wusterhausen an der Straße „Am Wasserwerk“. Die 17 Brunnen des Wasserwerkes sind in einer Entfernung von ca. 50 bis 300 m rund um das Wasserwerk in einem Wäldchen und auf einem Wiesengelände angeordnet.
Hinweis:
Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89. Die im Folgenden genannten Verkehrswege und Fließgewässer sind selbst nicht Bestandteil der Schutzzonen, soweit sie deren Begrenzung bilden.
2. Fassungsbereich (Zone I)
Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkt. In der Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.
Brunnennummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
Br.01/70
34 07 358
57 94 914
Br.02/70
34 07 294
57 94 955
Br.03/87
34 07 263
57 94 991
Br.05/81
34 07 282
57 95 091
Br.06/57
34 07 339
57 95 213
Br.07/99
34 07 335
57 95 151
Br.08/99
34 07 320
57 95 108
Br.09/90
34 07 395
57 95 041
Br.10/99
34 07 410
57 95 104
Br.11/81
34 07 454
57 95 017
Br.12/73
34 07 360
57 94 991
Br.13/87
34 07 316
57 95 015
Br.14/81
34 07 370
57 95 286
Br.15/81
34 07 454
57 95 249
Br.16/81
34 07 564
57 95 022
Br.17/81
34 07 463
57 95 087
Von den Zonen I werden die Flurstücke 136, 137/2 und 138/6 der Flur 12, die Flurstücke 47, 51, 53, 54, 55, 58, 112 und 114 der Flur 13, die Flurstücke 50, 51, 52, 53 und 55 der Flur 14 sowie die Flurstücke 146, 147, 148 und 151 der Flur 15 der Gemarkung Königs Wusterhausen teilweise erfasst.
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang den äußeren Grenzen der Zonen I.
Die Zone II befindet sich vollständig in der Gemarkung Königs Wusterhausen. Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt an der Kreuzung der Hafenstraße mit dem Kiefernweg, am nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 112 der Flur 13.
Beginnend an der Kreuzung der Hafenstraße mit dem Kiefernweg verläuft die äußere Grenze der Zone II ca. 121 m in südöstlicher Richtung entlang dem Kiefernweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 07 265 N: 57 95 301, von dort ca. 100 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 07 310 N: 57 95 392, von dort ca. 216 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 07 525 N: 57 95 392, von dort ca. 71 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der ostnordöstlichen Grenze des Flurstücks 137/2 der Flur 12 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 102 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 124/1 der Flur 15, von dort ca. 3 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der nordnordwestlichen Grenze des Flurstücks 124/1 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt an der Fasanenstraße, von dort ca. 335 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der Fasanenstraße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 07 721 N: 57 94 987, von dort ca. 1 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 120/20 der Flur 15, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone II zunächst in der Flur 15 ca. 25 m in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 120/20 (Fasanenstraße 42) bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 190 m in südlicher Richtung entlang den östlichen Grenzen der Flurstücke 120/22 und 120/21 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 120/2, von dort ca. 72 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 169 an einem Graben, von dort ca. 63 m in westsüdwestlicher Richtung entlang den südsüdöstlichen Grenzen der Flurstücke 169 und 168 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 168 an der Straße „Am Wasserwerk“, von dort ca. 8 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 62/1, von dort ca. 90 m in westlicher und dann ca. 75 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 62/2 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 36 m in südwestlicher Richtung entlang der Straße „Am Wasserwerk“ bis zum südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 56/1, von dort ca. 6 m in nördlicher Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 56/1 bis zum südlichen Eckpunkt des Flurstücks 46, von dort ca. 7 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 41/1, von dort ca. 138 m in nordwestlicher und dann ca. 25 m in südwestlicher Richtung entlang der Grenze des Flurstücks 41/1 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 62 m in nordwestlicher, dann ca. 10 m in nordnordöstlicher und dann ca. 17 m in nordwestlicher Richtung entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 41/2 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 07 134 N: 57 94 882, von dort ca. 75 m in nordnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 07 166 N: 58 94 949, von dort ca. 95 m in westnordwestlicher Richtung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 116 der Flur 13 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt an der Hafenstraße, von dort ca. 394 m in nördlicher Richtung entlang der Hafenstraße bis zum Kiefernweg, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone II.
Folgende Flurstücke liegen vollständig oder teilweise (tw.) in der Schutzzone II:
Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 12,
Flurstücke:
132 (tw.), 133, 136 (tw.), 137/2 (tw.), 138/6 (tw.) und 138/7 (tw.)
Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 13,
Flurstücke:
46/1 (tw.), 46/2 (tw.), 47 (tw.), 48 bis 50, 51 (tw.), 52, 53 bis 55, 56 (tw.), 58, 112 (tw.), 114 (tw.) und 116
Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 14,
Flurstücke:
40 (tw.), 41/1, 41/2 (tw.), 45/1 (tw.), 46, 48, 49, 50 bis 53 (tw.), 54, 55 (tw.), 56/1, 56/2, 62/2 (tw.), 204 und 205
Gemarkung Königs Wusterhausen, Flur 15,
Flurstücke:
97 (tw.), 100 (tw.), 120/21 (tw.), 120/22 (tw.), 124/1, 134 (tw.) und 135 bis 145, 146 bis 148 (tw.), 149, 150, 151 (tw.) und 152 bis 169.
4. Weitere Schutzzone Zone III
Die innere Grenze der Zone III verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Dahme-Spreewald, in der Stadt Königs Wusterhausen am Abzweig der Tiergartenstraße von der Storkower Straße.
Beginnend am Abzweig der Tiergartenstraße von der Storkower Straße verläuft die äußere Grenze der Zone III ca. 85 m in westlicher Richtung entlang der Storkower Straße bis zum Fanggraben, von dort ca. 107 m in südlicher Richtung entlang dem Fanggraben bis zum Mündungspunkt eines von Südwesten her einmündenden Grabens mit den Koordinaten O: 34 07 679 N: 57 94 213 am Waldrand, von dort ca. 290 m in südwestlicher Richtung entlang diesem Graben bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 110 der Flur 1 der Gemarkung Zeesen, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 1 der Gemarkung Zeesen ca. 396 m in südwestlicher Richtung entlang den nordwestlichen Grenzen der Grabenflurstücke 111 und 1153 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 116 an einer Grabenmündung, von dort ca. 34 m in westsüdwestlicher Richtung entlang den südsüdöstlichen Grenzen der Flurstücke 116 und 117 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 117 an der Fasanenstraße, von dort ca. 9 m in westsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Fasanenstraße querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 98, von dort ca. 3 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 98 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 208 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der Fasanenstraße bis zur Karl-Marx-Straße, von dort ca. 85 m in westsüdwestlicher, dann ca. 187 m in nordwestlicher und dann ca. 245 m in westlicher Richtung entlang der Karl-Marx-Straße bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 20 der Flur 1 in der Gemarkung Zeesen, von dort ca. 30 m in westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, eine Bahnlinie querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 12 der Flur 1 in der Gemarkung Zeesen, von dort ca. 36 m in westlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 12 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 168 m in nördlicher Richtung entlang der Karl-Liebknecht-Straße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 598 N: 57 93 698 an einem von Westen her einmündenden Weg, von dort ca. 17 m in westsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Karl-Liebknecht-Straße querend, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 262 der Flur 12 in der Gemarkung Zeesen, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 12 der Gemarkung Zeesen ca. 170 m in westsüdwestlicher Richtung entlang einem Weg bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 262, von dort ca. 185 m in nordnordwestlicher Richtung entlang der westsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 262 bis zu dessen nordwestlichem Eckpunkt, von dort in Verlängerung der letztgenannten Strecke ca. 10 m in nordnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Schütte-Lanz-Straße querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 358 N: 57 93 835, von dort ca. 47 m in westsüdwestlicher Richtung entlang der Schütte-Lanz-Straße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 317 N: 57 93 814, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 4 in der Gemarkung Königs Wusterhausen ca. 111 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, eine Bahnstrecke und ein Garagengelände querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 265 N: 57 93 913 auf dem Zufahrtsweg zum Garagengelände, von dort ca. 56 m in nordöstlicher Richtung entlang diesem Zufahrtsweg bis zu dessen Mündungspunkt auf die Heinrich-Heine-Straße mit den Koordinaten O: 34 06 295 N: 57 93 958, von dort ca. 14 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Heinrich-Heine-Straße querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 289 N: 57 93 971, von dort ca. 516 m in nordwestlicher Richtung entlang der Heinrich-Heine-Straße bis zur Herderstraße, von dort ca. 150 m in südwestlicher Richtung entlang der Herderstraße bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 236, von dort ca. 55 m in westnordwestlicher Rich tung entlang der südsüdwestlichen Grenze des Flurstücks 236 bis zu dessen südwestlichem Eckpunkt, von dort ca. 282 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der Luckenwalder Straße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 05 837 N: 57 94 369, von dort ca. 23 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Luckenwalder Straße querend, bis zum südlichen Eckpunkt des Flurstücks 22/5 an der Mündung der Schillerstraße, von dort ca. 182 m entlang der Schillerstraße bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 249, von dort ca. 107 m in nordöstlicher Richtung entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 16/18 und dann entlang einer gedachten geraden Linie, das Schulgelände und die Goethestraße querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 05 745 N: 57 94 579, von dort ca. 165 m in nordwestlicher Richtung entlang der Goethestraße und dann entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 05 621 N: 57 94 688 am Nottekanal, von dort ca. 1 049 m in ostnordöstlicher Richtung entlang dem Nottekanal bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 559 N: 57 95 082 an der Puschkinstraße, von dort ca. 407 m in westnordwestlicher Richtung entlang der Puschkinstraße über den Schlossplatz bis zum südöstlichenEckpunkt des Museums mit den Koordinaten O: 34 06 224 N: 57 95 256, von dort ca. 54 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Bundesstraße 179 (B 179) querend, bis zum östlichen Eckpunkt des Flurstücks 21/4 der Flur 9 in der Gemarkung Königs Wusterhausen an der Mündung der Potsdamer Straße auf die B 179, von dort ca. 145 m in westlicher Richtung entlang der Potsdamer Straße bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 16 der Flur 9 gegenüber der Straßenmündung „Am Amtsgarten“, von dort ca. 90 m in nördlicher Richtung entlang den westlichen Grenzen der Flurstücke 16 und 23 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 06 031 N: 57 95 279 an der Nordostseite des Friedhofs, von dort ca. 194 m in nordwestlicher Richtung entlang der Nordostseite des Friedhofs bis zum nordwestlichen Eckpunkt der Flur 9 an der B 179, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 1 der Gemarkung Königs Wusterhausen ca. 21 m in nordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die B 179 querend, bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 05 875 N: 57 95 430 am Abzweig des Weges „Funkerberg“, von dort ca. 155 m in westlicher, dann ca. 205 m in nordwestlicher Richtung entlang diesem Weg bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 90 an einem von Nordosten her einmündenden Weg, von dort ca. 346 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Weg an den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 90, 65 und 66 bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 66, von dort ca. 17 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, einen Weg querend, bis zum südwestlichen Eckpunkt des Hauses „Funkerberg 22“ mit den Koordinaten O: 34 05 773 N: 57 95 873, von dort ca. 126 m in nördlicher Richtung entlang dem Weg „Funkerberg“ bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 05 751 N: 57 95 996 auf der westlichen Wegseite, von dort ca. 12 m in westnordwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, den Weg „Funkerberg“ querend bis zur Wegmündung am südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 20, von dort ca. 347 m in westlicher Richtung entlang dem Waldrand, der hier auch die Grenze des Funkgeländes bildet, bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 14 am südwestlichen Eckpunkt eines sich von Süden nach Norden erstreckenden kleinen Wäldchens, von dort ca. 166 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der ostsüdöstlichen Grenze des Flurstücks 14, die an der westnordwestlichen Grenze des Wäldchens verläuft, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Wäldchens, von hier ca. 60 m in westnordwestlicher, dann ca. 125 m in nordnordöstlicher, dann ca. 264 m in westnordwestlicher Richtung entlang der Gemarkungsgrenze zwischen Königs Wusterhausen und Wildau bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 05 159 N: 57 96 446, von dort ca. 107 m in nördlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 05 176 N: 57 96 551, von dort ca. 1 540 m in östlicher Richtung entlang den nördlichen Grenzen der Flurstücke 3/2, 31/2, 31/1, 30, 29, 45, 23/4, 46 und 15/2 der Flur 8 in der Gemarkung Wildau und dann entlang den nördlichen Grenzen der Flurstücke 159/6 und 159/5 der Flur 9 in der Gemarkung Wildau bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 159/5 an der S-Bahnstrecke Berlin – Königs Wusterhausen, von dort ca. 129 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 113 der Flur 9 in der Gemarkung Wildau an der Mündung eines Radweges auf die Straße „Eisenbahn Rosenbogen“, von dort ca. 270 m in östlicher Richtung entlang dem Radweg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 07 097 N: 57 96 396 an einem von Süden her einmündenden, nur zeitweise wasserführenden Graben, von dort ca. 146 m in südlicher Richtung entlang diesem Graben bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 07 152 N: 57 96 260 an der Straße „Neue Ziegelei“, von dort ca. 130 m in östlicher Richtung entlang der Straße „Neue Ziegelei“ bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 90 der Flur 9 der Gemarkung Wildau, von dort ca. 108 m in südlicher Richtung entlang dem Weg an den östlichen Grenzen der Flurstücke 90 und 879 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 07 308 N: 57 96 160, von dort ca. 41 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum Südufer eines kleinen stehenden Gewässers, von dort ca. 150 m in östlicher Richtung entlang dem Südufer dieses Gewässers bis zur Dahme, von dort ca. 70 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Dahme querend, bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 10/1 der Flur 6 in der Gemarkung Niederlehme, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 6 der Gemarkung Niederlehme ca. 265 m in östlicher Richtung entlang den nördlichen Grenzen der Flurstücke 10/1, 10/3, 10/4 und 10/5 an der Werftstraße bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 10/5 an der Karl-Marx-Straße, von dort ca. 102 m in südöstlicher Richtung entlang der Karl-Marx-Straße bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 20/1 an der Einmündung der Erich-Weinert-Straße, von dort ca. 15 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Karl-Marx-Straße querend, bis zum südlichen Eckpunkt des Flurstücks 44, von dort ca. 23 m in nordnordöstlicher Richtung entlang der Erich-Weinert-Straße bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 43, von dort ca. 93 m in ostsüdöstlicher Richtung entlang der nordnordöstlichen Grenze des Flurstücks 43 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 07 961 N: 57 96 050, von dort ca. 82 m in nordnordöstlicher, dann ca. 108 m in ostsüdöstlicher und ca. 101 m in südsüdöstlicher Richtung entlang den Grenzen des Flurstücks 49/13 bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 08 108 N: 57 96 013, von dort ca. 370 m in ostnordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 08 460 N: 57 96 121 an der Straße „Am Möllenberg“, von dort ca. 605 m in südöstlicher Richtung entlang der Straße „Am Möllenberg“ bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1/3 der Flur 17 in der Gemarkung Königs Wusterhausen am Fürstenwalder Weg, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 17 der Gemarkung Königs Wusterhausen ca. 94 m in nordöstlicher Richtung entlang dem Fürstenwalder Weg bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 08 815 N: 57 95 642 an einer auf der Südostseite des Fürstenwalder Weges liegenden Wendeschleife der Betriebsstraße, von dort ca. 335 m in südöstlicher Richtung entlang der Betriebsstraße bis zum Mündungspunkt auf eine querende Straße mit den Koordinaten O: 34 08 974 N: 57 95 356, von dort ca. 185 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, eine Waldfläche und den Heideweg querend, bis zum östlichen Eckpunkt des Flurstücks 45 an der Mündung der Straße „Im Winkel“, von dort ca. 80 m in südwestlicher Richtung entlang der Straße „Im Winkel“ bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 43 an der Mündung in die Zernsdorfer Straße, von dort ca. 20 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie, die Zernsdorfer Straße querend, bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 197 an der Mündung des Erlenweges, von dort ca. 131 m in südsüdöstlicher Richtung entlang dem Erlenweg bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 184 an der Mündung der Birkenallee, von dort ca. 83 m entlang der Birkenallee bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 08 827 N: 57 94 964, von dort ca. 10 m in südöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum Mündungspunkt des Weiherstegs mit den Koordinaten O: 34 08 832 N: 57 94 956, von dort verläuft die äußere Grenze der Zone III zunächst in der Flur 18 der Gemarkung Königs Wusterhausen ca. 210 m in südöstlicher Richtung entlang dem Weihersteg bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 51 an der querenden Küchenmeisterallee, von dort ca. 59 m in südwestlicher Richtung entlang der Küchenmeisterallee bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 39 an einem kleinen Kanal, von dort ca. 96 m in südöstlicher Richtung entlang diesem kleinen Kanal bis zum Krimnicksee, von dort ca. 370 m in südwestlicher Richtung entlang dem Ufer des Krimnic ksees bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 141 des Freibadgeländes, von dort ca. 93 m in südsüdwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über die Staabe bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 08 611 N: 57 94 436 am Südufer der Staabe, von dort ca. 50 m in östlicher Richtung entlang dem Südufer der Staabe bis zum Krimnicksee, von dort ca. 175 m in westlicher, dann ca. 200 m in südlicher Richtung entlang dem Ufer des Krimnicksees bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 08 424 N: 57 94 215 an dem von Westen her auf den Krimnicksee zuführenden Waldweg, der eine Verlängerung der Storkower Straße darstellt, von dort ca. 660 m in westlicher Richtung entlang diesem Waldweg bis zu dessen Mündung auf die Storkower Straße mit den Koordinaten O: 34 07 772 N: 57 94 294, von dort ca. 33 m in nordwestlicher Richtung entlang der Storkower Straße bis zum Abzweig der Tiergartenstraße von der Storkower Straße, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III.