Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Pritzwalk
VO-ID212392§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nummer 92-11./72 vom 12. Mai 1972 des Kreistages Pritzwalk festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für die Wasserwerke I und II Pritzwalk aufgehoben.
Potsdam, den 6. Mai 2009
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke