Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Pritzwalk

VO-ID212392

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nummer 92-11./72 vom 12. Mai 1972 des Kreistages Pritzwalk festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für die Wasserwerke I und II Pritzwalk aufgehoben.

Potsdam, den 6. Mai 2009

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

§ 11