Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Wüsten-Buchholz

VO-ID212398

§ 1 Allgemeines

(1) Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Wüsten-Buchholz das in § 2 näher umschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt. Begünstigter im Sinne des § 15 Absatz 3 Satz 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes ist die Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH.

(2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in den Fassungsbereich (Zone I), in die engere Schutzzone (Zone II) und in die weitere Schutzzone (Zone III). Für dieses Gebiet werden die Schutzbestimmungen nach den §§ 3 bis 5 erlassen.

§ 2