Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Wüsten-Buchholz

VO-ID212398

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nummer 60-11/81 vom 26. März 1981 des Kreistages Perleberg festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Wüsten-Buchholz aufgehoben.

Potsdam, den 3. Mai 2009

Der Minister für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

§ 11