Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Wüsten-Buchholz
VO-ID212398§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nummer 60-11/81 vom 26. März 1981 des Kreistages Perleberg festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Wüsten-Buchholz aufgehoben.
Potsdam, den 3. Mai 2009
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke