Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Jüterbog
VO-ID212402§ 13 I nkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird das mit Beschluss Nummer 0020 vom 4. September 1980 des Kreistages Jüterbog gemeinsam festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet für die Wasserwerke Jüterbog I und II aufgehoben.
Potsdam, den 19. Juni 2009
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke