Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I
VO-ID212411§ 1
Der in der Anlage zu dieser Verordnung veröffentlichte Braunkohlenplan
Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I, wird hiermit
erlassen. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung.