Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I

VO-ID212411

§ 1

Der in der Anlage zu dieser Verordnung veröffentlichte Braunkohlenplan

Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I, wird hiermit

erlassen. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2