Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Cottbus-Nord

VO-ID212413

§ 1

Der in der Anlage zu dieser Verordnung veröffentlichte Braunkohlenplan

Tagebau Cottbus-Nord wird hiermit erlassen. Die Anlage ist Bestandteil dieser

Verordnung.

§ 2