Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Ruppiner Schweiz“

VO-ID212466

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher

bezeichneten Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion als Naturwald in der

amtsfreien Stadt Neuruppin werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt

die Bezeichnung „Naturwald Ruppiner Schweiz“ und wird in das Register der

geschützten Waldgebiete aufgenommen.

§ 2