Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Ruppiner Schweiz“
VO-ID212466§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher
bezeichneten Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion als Naturwald in der
amtsfreien Stadt Neuruppin werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt
die Bezeichnung „Naturwald Ruppiner Schweiz“ und wird in das Register der
geschützten Waldgebiete aufgenommen.