Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz
VO-ID212512§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Artikel 1 § 8 des Rechtsberatungsgesetzes vom 17. Dezember 1991 ( GVBl. S. 670) außer Kraft.
Potsdam, den 25. August 2008
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck
Die Ministerin der Justiz
Beate Blechinger