Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Putlitzer Stadtheide“

VO-ID212523

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und

Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

Kiefernforste und

andere nicht mit einheimischen beziehungsweise mit standortfremden Gehölzen

bestockte Flächen sollen in naturnahe Laubwälder umgewandelt werden;

durch eine am

Schutzzweck orientierte Wasserrückhaltung soll die Wasserversorgung des Moores

gesichert werden.

§ 5 § 7