Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Putlitzer Stadtheide“
VO-ID212523§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
Kiefernforste und
andere nicht mit einheimischen beziehungsweise mit standortfremden Gehölzen
bestockte Flächen sollen in naturnahe Laubwälder umgewandelt werden;
durch eine am
Schutzzweck orientierte Wasserrückhaltung soll die Wasserversorgung des Moores
gesichert werden.