Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Teufelssee bei Sperenberg“

VO-ID212686

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 11 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Flurstücken:

Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstücke:

Am Mellensee

Kummersdorf-Gut

6

17, 24/1 teilweise und 41 teilweise.

Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Naturschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage beigefügt.

(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 mit dem Titel „Topografische Karte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet ‚Teufelssee bei Sperenberg‘“ mit den Blattnummern 1 und 2 und in der Liegenschaftskarte zur Verordnung im Maßstab 1 : 2 500 mit dem Titel „Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet ‚Teufelssee bei Sperenberg‘“ mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die topografischen Karten ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte. Die Karten sind von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 21 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 2. Juli 2012 unterzeichnet worden.

(3) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Teltow-Fläming, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 1 § 3