Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Teufelssee bei Sperenberg“

VO-ID212686

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

militärische Altlasten sollen beseitigt werden;

die moortypischen Pflanzen- und Tierarten sollen durch Pflegemaßnahmen wie zum Beispiel Mahd der verschilften Bereiche mit Eutrophierungszeigern gefördert werden;

die trockenen Offenflächen im Ostteil des Gebietes sollen freigehalten werden;

Kiefernreinbestände und nicht standortheimische Forstkulturen sollen langfristig in naturnahe, reich strukturierte Mischwaldbestände mit standortheimischen Baumarten entwickelt werden.

§ 5 § 7