Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Teufelssee bei Sperenberg“
VO-ID212686§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
militärische Altlasten sollen beseitigt werden;
die moortypischen Pflanzen- und Tierarten sollen durch Pflegemaßnahmen wie zum Beispiel Mahd der verschilften Bereiche mit Eutrophierungszeigern gefördert werden;
die trockenen Offenflächen im Ostteil des Gebietes sollen freigehalten werden;
Kiefernreinbestände und nicht standortheimische Forstkulturen sollen langfristig in naturnahe, reich strukturierte Mischwaldbestände mit standortheimischen Baumarten entwickelt werden.