Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über Fischereibeiräte
VO-ID212696§ 5 Geschäftsordnung
Der Fischereibeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der zuständigen Fischereibehörde bedarf.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über Fischereibeiräte
VO-ID212696Der Fischereibeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der zuständigen Fischereibehörde bedarf.