Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Krayner Teiche/Lutzketal“
VO-ID212721Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
Für Anlage 1 VO-ID212721 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.