Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Damerower Wald, Schlepkower Wald und Jagenbruch“

VO-ID212751

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)

Für Anlage 1 VO-ID212751 liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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§ 11