Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“
VO-LSGDAHMEHEIDESEEN_2016§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Dahme-Heideseen".